BAFA Vor-Ort-Beratung
der erste Schritt zu Ihrem energetisch sanierten Haus
BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude
Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung) wird vom Bund gefördert.
Voraussetzung der Förderung durch das BAFA ist:
- Ihr Gebäude steht in Deutschland
- das der Bauantrag vor dem 31. Januar 2002 gestellt wurde
- daß, das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient
- Zwischen zwei Beratungen für dasselbe Gebäude muss ein Abstand von mindestens vier Jahren liegen. Ein neuer Eigentümer des Gebäudes kann dagegen ohne Wartezeit eine Energieberatung für Wohngebäude für dasselbe Gebäude in Anspruch nehmen..
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFA Vor-Ort-Beratung
"Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können." BAFA.
Energieausweis
Pflicht
Ein Energieausweis muss immer dann erstellt werden, wenn ein Gebäude neu gebaut wird oder umfassend energetisch saniert wurde. Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer einen Energieausweis vorlegen. Effizienzklasse und Energiekennwert müssen bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Verstöße zählen als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
BW Sanierungsfahrplan
für bestehende Wohngebäude in Baden-Württemberg
Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines BW Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des EWärmeG von 15 % auf 10 %. Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar.
Energetisches Exposé
Immobilienverkauf vom häßlichen Entlein zum schönen Schwan
Eine sanierungsbedürftige Immobilie die zum Verkauf ansteht wird durch unser Energetisches Exposé aufgewertet. Wir zeigen auf welche Nachrüstungsplichten bestehen aber auch welche Möglichkeiten das Objekt aufweist um ein staatlich gefördertes KFW-55 Haus zu werden. Eine Kostenschätzung mit den KfW Förderungen runden das Expose` ab.